"Musik-Lizenz"

Die Lizenz eine Vereinbarung zwischen Urheber und Nutzer einer Komposition. Darin wird die Erlaubnis zur Verwertung der Musik in bestimmten Medien und zu bestimmten Konditionen, die in dieser Lizenzvereinbarung geregelt sind. Ist der Urheber der Musik Mitglied einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA, muss man die Lizenz von ihr erwerben und die GEMA-Gebühren bezahlen, die davon abhängen, wo die Musik eingesetzt wird, wie vielen Personen sie zugänglich gemacht werden darf, oder zum Beispiel im Radio ausgestrahlt werden darf.

In unserem GEMA-freien Musikarchiv finden Sie stimmungsreiche Musik und zahlreiche Kompsitionen mit attraktiven Lizenzmodellen. Siehe auch Musik-produktion

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